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   LAG Hessen, 12.10.2020 - 7 Sa 1042/19   

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LAG Hessen, 12.10.2020 - 7 Sa 1042/19 (https://dejure.org/2020,58083)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.10.2020 - 7 Sa 1042/19 (https://dejure.org/2020,58083)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Oktober 2020 - 7 Sa 1042/19 (https://dejure.org/2020,58083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Zum Rechtsmissbrauchseinwand des öffentlichen AG bei einer Bewerbung einer beruflich aktiven Rechtsanwältin, die als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2020 - 7 Sa 1042/19
    Rechtsmissbrauch im vorliegenden Zusammenhang durch die Klägerin wäre allenfalls dann anzunehmen, sofern sie sich nicht beworben haben sollte, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum gegangen sein sollte, nur den formalen Status als Bewerberin im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen mir dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung/- oder Schadensersatz geltend zu machen (BAG vom 11.08.2016 - 7 AZR 406/16-; BAG vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14-; BAG vom 26.01.2017 - 8 AZR 848/13-).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den rechtshindernden Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (BAG vom 18.06.2015 - 8 AZR 848/13-; BAG vom 23.08.2012 - 8 AZR 285/11-; BAG vom 13.10.2011 - 8 AZR 608/10-; BAG vom 26.01.2017 - vorzitiert).

    Auch eine Vielzahl von erfolglosen Bewerbungen hat der Beklagte nicht dargelegt, zumal nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch diese Tatsache nicht zur Begründung des Rechtsmissbrauchseinwands herangezogen werden könnte (BAG vom 18.06.2015 - 8 AZR 848/13-).

    Das Bundesarbeitsgericht sieht in einer Vielzahl an erfolglosen Bewerbungen noch keine Scheinbewerbung (BAG vom 18.06.2015 - 8 AZR 848/13-).

    Da es noch andere Bewerbungskriterien gibt, kann man nicht von einem ausschließlichen Einstellungskriterium nach dem Alter ausgehen (BAG vom 11.08.2016 - 8 AZR 4/15-; BAG vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14-; BAG vom 26.01.2017 - 8 AZR 848/13-).

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2020 - 7 Sa 1042/19
    Ausreichend ist, dass die Behinderung Bestandteil eines Motivbündels ist, das die Entscheidung beeinflusst hat (BAG vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08; BAG vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08).

    Es genügt dabei, wenn die vom Arbeitgeber unterlassenen Maßnahmen objektiv geeignet sind, schwerbehinderten Menschen keine oder schlechtere Chancen einzuräumen (BAG vom 16.09.2008 - 9 AZR 791/07-; BAG vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05-; BAG vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08-).

    Der Entschädigungsanspruch setzt nämlich kein Verschulden oder gar eine Benachteiligungsabsicht voraus (BAG vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08-; BAG vom 22.08.2013 - 8 AZR 563/12-).

    Dies begründet zum einen mögliche Verfahrensverstöße im Hinblick auf § 82 SGB IX a.F. sowie § 165 SGB IX n.F. Da die Klägerin nicht zum Vorstellungsgespräch am 09. August 2018 gekommen ist, liegt die Benachteiligung in der Versagung einer Chance (BAG vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 -).

    Die einzelnen Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die zur Förderung der Chancen schwerbehinderter Menschen in konkreten Stellenbesetzungsverfahren geschaffen wurden, bilden vielmehr Indizien im Sinne von § 22 AGG (BAG vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08-; BAG vom 15.03.2012 - 8 AZR 37/11-).

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2020 - 7 Sa 1042/19
    Danach genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast nach ständiger Rechtsprechung des BAG bereits dann, wenn sie Indizien darlegt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt ist, wobei alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhaltes zu berücksichtigen sind (BAG vom 29.05.2017 - 8 AZR 402/15 - BAG vom 26.01.2017 - 8 AZR 73/16-; BAG vom 15.12.2016 - 8 AZR 454/15 - BAG vom 11.08.2016 - 8 AZR 375/15-; BAG vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14-).

    Rechtsmissbrauch im vorliegenden Zusammenhang durch die Klägerin wäre allenfalls dann anzunehmen, sofern sie sich nicht beworben haben sollte, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum gegangen sein sollte, nur den formalen Status als Bewerberin im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen mir dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung/- oder Schadensersatz geltend zu machen (BAG vom 11.08.2016 - 7 AZR 406/16-; BAG vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14-; BAG vom 26.01.2017 - 8 AZR 848/13-).

    Eine Bewerbung eines Rechtsanwaltes mit bestehenden Mandantenverhältnissen in einer mittelständigen Kanzlei an einem anderen Ort ist auch kein Indiz für eine Scheinbewerbung, auch wenn der Einzelanwalt bisher in gänzlich anderen Tätigkeitsbereichen arbeitete (BAG vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14-).

    Eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters im Sinne von § 3 Abs. 2 AGG kann beispielsweise durch Stellenanforderungen indiziert sein, wonach die gesuchte Person eine geringe Berufserfahrung (BAG vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14-) haben oder gerade "frischgebacken" aus einer kaufmännischen Ausbildung (BAG vom 15.12.2016 - 8 AZR 454/15-) kommen soll.

    Da es noch andere Bewerbungskriterien gibt, kann man nicht von einem ausschließlichen Einstellungskriterium nach dem Alter ausgehen (BAG vom 11.08.2016 - 8 AZR 4/15-; BAG vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14-; BAG vom 26.01.2017 - 8 AZR 848/13-).

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2020 - 7 Sa 1042/19
    Dies ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang der gesetzlichen Regelung (BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - BAG vom 22.08.2013 - 8 AZR 563/12 -).

    Hierin liegt die Benachteiligung in einer Versagung einer Chance (BAG vom 23.08.2012 - 8 AZR 285/11-; BAG vom 22.08.2013 - 8 AZR 563/12-; BAG vom 23.01.2020 - 8 AZR 484/18-).

    Der Entschädigungsanspruch setzt nämlich kein Verschulden oder gar eine Benachteiligungsabsicht voraus (BAG vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08-; BAG vom 22.08.2013 - 8 AZR 563/12-).

    Es geht ausschließlich um eine Zurechnung der objektiven Handlungsbeiträge oder Pflichtverletzungen der für den Arbeitgeber handelnden Personen im vorvertraglichen Vertrauensverhältnis (BAG vom 16.09.2008 - 9AZR 791/07-; BAG vom 22.08.2013 - 8 AZR 563/12-).

  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 170/19

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2020 - 7 Sa 1042/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) muss die Höhe der Sanktionen der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (BAG vom 28.05.2020 - 8 AZR 170/19-).

    Bei der Grenze in § 15 Abs. 2 S. 2 AGG handelt es sich vielmehr um eine Kappungs- bzw. Höchstgrenze (BAG vom 25.10.2018 - 8 AZR 501/14-; BAG vom 23.01.2020 - 8 AZR 484/18-; BAG vom 28.05.2020 - 8 AZR 170/19-).

    Deswegen muss sich das Tatsachengericht bei der Bemessung der Entschädigung von den maßgeblichen Umständen leiten lassen und sich mit diesen auseinandersetzen (BAG vom 28.05.2020 - 8 AZR 170/19 -).

    Des weiteren gilt es festzuhalten, der Beklagte hat dies in seiner Argumentation immer wieder deutlich gemacht, dass es für die Bemessung der Entschädigung irrelevant ist, dass ein respektvolles Verhalten gezeigt worden ist oder aber der Arbeitgeber ansonsten die Vorschriften des SGB IX einhält (BAG vom 28.05.2020 - 8 AZR 170/19-).

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2020 - 7 Sa 1042/19
    Danach genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast nach ständiger Rechtsprechung des BAG bereits dann, wenn sie Indizien darlegt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt ist, wobei alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhaltes zu berücksichtigen sind (BAG vom 29.05.2017 - 8 AZR 402/15 - BAG vom 26.01.2017 - 8 AZR 73/16-; BAG vom 15.12.2016 - 8 AZR 454/15 - BAG vom 11.08.2016 - 8 AZR 375/15-; BAG vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14-).

    Damit muss der öffentliche Arbeitgeber einem sich bewerbenden schwerbehinderten Menschen die Chance eines Vorstellungsgespräches auch dann geben, wenn dessen fachliche Eignung zwar zweifelhaft, aber nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG vom 11.08.2016 - 8 AZR 375/15 -).

    Eine Widerlegung dieser Vermutung setzt daher den Nachweis voraus, dass die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch oder die ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung aufgrund von Umständen unterblieben ist, die weder einen Bezug zur Behinderung aufweisen noch die fachliche Eignung der Bewerberin berühren (BAG vom 20.01.2016 - 8 AZR 194/14-; BAG vom 11.08.2016 - 8 AZR 375/15-; BAG vom 11.08.2016 - 8 AZR 375/15-).

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2020 - 7 Sa 1042/19
    Erforderlich ist allein, dass die Klägerin Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll, benennt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angibt (BAG vom 15.03.2012 - 8 AZR 37/11 - BAG vom 19.08.2010 - 8 AZR 370/09 -).

    Die einzelnen Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die zur Förderung der Chancen schwerbehinderter Menschen in konkreten Stellenbesetzungsverfahren geschaffen wurden, bilden vielmehr Indizien im Sinne von § 22 AGG (BAG vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08-; BAG vom 15.03.2012 - 8 AZR 37/11-).

    Sie gewinnen bei der Bemessung der Entschädigungshöhe allerdings Bedeutung (BAG vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08-; BAG vom 15.03.2012 - 8 AZR 37/11-).

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2020 - 7 Sa 1042/19
    Hierin liegt die Benachteiligung in einer Versagung einer Chance (BAG vom 23.08.2012 - 8 AZR 285/11-; BAG vom 22.08.2013 - 8 AZR 563/12-; BAG vom 23.01.2020 - 8 AZR 484/18-).

    Bei der Grenze in § 15 Abs. 2 S. 2 AGG handelt es sich vielmehr um eine Kappungs- bzw. Höchstgrenze (BAG vom 25.10.2018 - 8 AZR 501/14-; BAG vom 23.01.2020 - 8 AZR 484/18-; BAG vom 28.05.2020 - 8 AZR 170/19-).

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2020 - 7 Sa 1042/19
    Missachtet nämlich der Arbeitgeber im Bewerbungs-/Stellenbesetzungsverfahren zugunsten schwerbehinderter Menschen getroffene Verfahrens- und/oder Förderpflichten, unterlässt es der Arbeitgeber beispielsweise entgegen § 164 Abs. 1, § 178 Abs. 2 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung des BAG ein Indiz im Sinne von § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, das der schwerbehinderte Bewerber wegen der Behinderung benachteiligt wurde (BAG vom 20.01.2016 - 8 AZR 194/14-).

    Eine Widerlegung dieser Vermutung setzt daher den Nachweis voraus, dass die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch oder die ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung aufgrund von Umständen unterblieben ist, die weder einen Bezug zur Behinderung aufweisen noch die fachliche Eignung der Bewerberin berühren (BAG vom 20.01.2016 - 8 AZR 194/14-; BAG vom 11.08.2016 - 8 AZR 375/15-; BAG vom 11.08.2016 - 8 AZR 375/15-).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2020 - 7 Sa 1042/19
    Ausreichend ist, dass die Behinderung Bestandteil eines Motivbündels ist, das die Entscheidung beeinflusst hat (BAG vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08; BAG vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08).

    Sie gewinnen bei der Bemessung der Entschädigungshöhe allerdings Bedeutung (BAG vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08-; BAG vom 15.03.2012 - 8 AZR 37/11-).

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 454/15

    Mittelbare Benachteiligung - Rechtfertigung

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 73/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Entschädigung - Alter - Auswahlverfahren -

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 384/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung - Bewerberauswahl -

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 604/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Geschlecht - Alter - ethnische

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 402/15

    Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach

  • LAG Düsseldorf, 12.11.2021 - 7 Sa 483/21

    Keine unmittelbare Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung bei potentiellem

    Hierzu hat der Arbeitgeber den betrieblichen Interessenvertretungen Transparenz über die eingegangenen Bewerbungen zu verschaffen, soweit es um Bewerbungen schwerbehinderter Menschen geht (vgl. Hess. LAG 12.10.2020 - 7 Sa 1042/19 -).
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